Historie :

Organisation des Ausbildungszentrums der Justiz Nordrhein-Westfalen
AV d. JM vom 9. Dezember 2019 (2322 - V. 47)
- JMBl. NRW S. 392 -
in der Fassung vom 9. Juni 2026
- JMBl. NRW S. 297 -

Fassung vor Änderung durch AV d. JM vom 9. Juni 2026  

Bezug : Neufassung Abschnitt 1.3.6

 



1.3.6
Die Leitung des Ausbildungszentrums der Justiz wird durch eine Geschäftsleiterin oder einen Geschäftsleiter unterstützt. (Fn 1)

 


Fassung vor Änderung durch AV d. JM vom 9. Juni 2026

Bezug : Neufassung Abschnitt 1.3.2

 



1.3.2
Stellvertreterin oder Stellvertreter der Leiterin bzw. des Leiters des Ausbildungszentrums der Justiz ist die ständige Vertreterin bzw. der ständige Vertreter der Direktorin bzw. des Direktors der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen. Sie oder er zeichnet im Schriftverkehr in Angelegenheiten des Ausbildungszentrums der Justiz mit dem Zusatz „In Vertretung“; Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter zeichnen mit dem Zusatz „Im Auftrag“.


Fassung vor Änderung durch AV d. JM vom 9. Juni 2026

Bezug : Neufassung Abschnitt 1.3.1 Satz 1

 



1.3.1
Das Ausbildungszentrum der Justiz wird von der Direktorin oder dem Direktor der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen geleitet. Sie oder er führt im Schriftverkehr in Angelegenheiten des Ausbildungszentrums der Justiz die Bezeichnung „Die Leiterin des Ausbildungszentrums der Justiz Nordrhein-Westfalen“ bzw. „Der Leiter des Ausbildungszentrums der Justiz Nordrhein-Westfalen“.


Fassung vor Änderung durch AV d. JM vom 9. Juni 2026

Bezug : Änderung Abschnitte 1.1.2 und 1.4.1

 


1.1.2
Das Ausbildungszentrum der Justiz ist der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen angegliedert.


1.4.1
Die hauptamtlichen Lehrkräfte des Ausbildungszentrums der Justiz werden durch dessen Leiterin oder dessen Leiter im Einvernehmen mit dem für Justiz zuständigen Ministerium bestellt, sofern sie nicht zugleich als Dozentinnen bzw. Dozenten an der Fachhochschule für Rechtspflege Nordrhein-Westfalen bestellt werden. Im letzteren Fall erfolgt die Bestellung durch das für Justiz zuständige Ministerium. (Fn 1)


Fassung vor Änderung durch AV d. JM vom 19. April 2021

Bezug : Abschnitt 1.4.1 wird neu gefasst

 

1.4.1
Die hauptamtlichen Lehrkräfte des Ausbildungszentrums der Justiz werden durch das für Justiz zuständige Ministerium bestellt.

 



Fassung vor Änderung durch AV d. JM vom 19. April 2021

Bezug : Abschnitt 1.3.6 wird neu gefasst

 

1.3.6
Zur Unterstützung der Leiterin oder des Leiters des Ausbildungszentrums der Justiz bestellt das für Justiz zuständige Ministerium eine Geschäftsleiterin oder einen Geschäftsleiter.