Justizverwaltungsvorschriften
Historie :
Richtlinien zum Datenaustausch im Verfahren SolumSTAR
für das Grundbuch- und Katasteramt
(SolumSTAR-Richtlinien)
AV. d. Justizministeriums v. 19.12.2007 – 1512 - I. 14
Datenaustausch mit den Grundbuchämtern
in der Fassung vom 25. September 2012
Fassung vor Änderung durch AV d. JM vom 25. September 2012
Bezug : Nummer 4
Diese Richtlinien treten am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft und mit Ablauf des 31.12.2012 außer Kraft.
Fassung vor Änderung durch AV d. JM vom 25. September 2012
Bezug : Nummer 3
3.3
Übernahme durch das Grundbuchamt
- Die WLDGGB-Dateien werden automatisiert vom GGRZ mittels FTP abgeholt, auf die Grundbuchamtsserver verteilt und dekomprimiert. Sollte keine Datei gefunden werden,
veranlasst das GGRZ eine Klärung beim Katasteramt.
- Die Daten werden vom GGRZ automatisiert in die Datenbank übernommen und zusammen mit den Verarbeitungsprotokollen archiviert (min. 6 Monate).
- Das GGRZ prüft die Verarbeitungsprotokolle auf Fehlermeldungen, informiert ggf. das Grundbuchamt und veranlasst die Klärung mit dem Katasteramt.
3.4
Übernahme durch das Katasteramt
- Die LBESAS-Dateien werden vom FTP-Service mit Überprüfung durch das GGRZ Hagen (Nr. 1.2) abgeholt.
- Die Verteilung und Verarbeitung der Daten erfolgt nach den intern festgelegen Arbeitsabläufen.
Fassung vor Änderung durch AV d. JM vom 25. Septemer 2012
Bezug : Nummer 2
2.1
Jedes Amt benennt eine/n Ansprechpartner/in nebst Vertreter/in für folgende Bereiche:
- Terminplanung
- fachliche Fragen
- technische Fragen (incl. zur Netzwerkadministration und zum GGRZ Hagen)
und teilt die benannten Personen allen Beteiligten mit. Für den Informationsaustausch sollten auch Telefonnummer und Mail-Adresse bekannt gegeben werden. Die benannten Personen haben die Möglichkeit auch ressortübergreifend miteinander zu kommunizieren.
Fassung vor Änderung durch AV d. JM vom 25. September 2012
Bezug : Nummer 1
1.2
(1)
Die EDV-technische Unterstützung für das elektronische Grundbuch ist dem Gemeinsamen Gebietsrechenzentrum in Hagen (GGRZ Hagen) übertragen worden. Dieses übernimmt als eine der zentralen Aufgaben auch die Übermittlung und Verteilung der ALB-Daten/ALKIS-Daten sowie deren Übernahme. Es automatisiert und überwacht die technischen Abläufe, übernimmt aber keine fachlichen Prüfungen.
(2)
Der Datenaustausch nach Nr. 1.1, Satz 1 erfolgt über FTP-Service. Die Datenübertragung wird grundsätzlich – in allen Übertragungsrichtungen – vom GGRZ Hagen angestoßen.
1.4
Diese Richtlinien regeln den Datenaustausch zwischen den Kataster- und den Grundbuchämtern im Verfahren SolumSTAR auf Grundlage der AV d. Justizministeriums (3850 - I D. 42) bzw. des RdErl. d. Innenministeriums (36.2 - 8410) vom 5.9.2003. Fach- und dv-spezifische Details werden in den Anlagen 1 und 2 erläutert. Verfahrensänderungen werden nur in gegenseitiger Absprache zwischen dem Justizministerium und dem Innenministerium getroffen.